Immobiliengutachter Rhein-Erft-Kreis

Als Immobiliengutachter bin ich im Rhein-Erft-Kreis mit der Immobilienbewertung beschäftigt und bewerte im Gebiet des Rhein-Erft-Kreis auch Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständiger Matthias-Kirchner

Der Rhein-Erft-Kreis – Starke Wirtschaft in schöner Naturumgebung

Der Rhein-Erft-Kreis ist noch stark durch den Braunkohletagebau geprägt. Er liegt im größten Braunkohlerevier von Europa. Die Bodenschätze im Kreis ließen die Wirtschaft erstarken. Aber auch landschaftlich hat der Rhein-Erft-Kreis einiges zu bieten. Zu den Besonderheiten der Natur im Kreis gehören das Rheintal, der Villerücken, das Tal der Erft, die Bördelandschaften und die bereits rekultivierten Gebiete. Ein großer Teil des Kreisgebietes liegt im Naturpark Rheinland. Aufgrund des Tagebaus hat sich der Kreis mit aktuell etwa 11 Prozent zu einem der waldärmsten von ganz Nordrhein-Westfalen entwickelt. Dieser Entwicklung möchte man mit einem umfangreichen Waldvermehrungsprogramm Einhalt gebieten. Bis zum Jahr 2002 wurden bereits 150 Hektar Waldfläche wieder aufgeforstet. Im Jahr 2013 lebten 456.602 Menschen auf einer Fläche von 704,62 Quadratkilometern im Rhein-Erft-Kreis. Das entspricht einer Bevölkerungsdichte von 648 Einwohnern pro Quadratkilometer.

Immobilienmärkte im Rhein-Erft-Kreis

Immobilienbewertung Rhein-Erft-Kreis Die Unterschiede von städtischen zu ländlichen Regionen im Rhein-Erft-Kreis sind teilweise erheblich. Aus diesem Grund können die Immobiliengutachter keine allgemeingültigen Angaben zur Situation im Rhein-Erft-Kreis machen. Die Informationen, welche der Immobiliensachverständige der Plattform Wohnungsbörse.net entnimmt, können dennoch einen Eindruck vom Immobilienstandort vermitteln:

• Kerpen: 6,63 – 10,85 Euro/m²/Monat
• Bergheim: 6,02 – 8,12 Euro/m²/Monat
• Hürth: 8,24 – 13,45 Euro/m²/Monat
• Pulheim: 7,77 – 9,57 Euro/m²/Monat
• Frechen: 8,24 – 9,06 Euro/m²/Monat
• Erftstadt: 6,13 – 7,66 Euro/m²/Monat
• Brühl: 7,92 – 8,10 Euro/m²/Monat
• Wesseling: 7,23 – 8,31 Euro/m²/Monat
• Bedburg: 5,58 – 5,76 Euro/m²/Monat
• Elsdorf: 5,66 – 6,43 Euro/m²/Monat

Für Ihre Problemstellung finde ich eine Lösung:

Zugewinnausgleich

Sie sind Familienrichter und holen ein Wertgutachten ein,

welches den Zugewinnausgleich beziffert bzw. Sie befinden sich in Scheidung und wollen außerhalb des Haupt-Scheidungsverfahren das eigene Haus an den anderen Ehepartner übertragen oder dieses übernehmen. In der Regel ist bei einer Ehescheidung der Wertzugewinn gemäß § 1373 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Zugewinnausgleich aus dem Anfangswert (Tag der Eheschließung) und dem Endwert (Tag des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln. [weiterlesen]

Schenkung und Erbschaft

Sie sind Erbe oder Miterbe und wollen Ihren Anteil verkaufen

oder das Immobilienvermögen gegen Auszahlung übernehmen. Der Steuerbescheid bzgl. der Höhe der Erbschaftssteuer, die finanzielle Beteiligung von Miterben oder die Ausbezahlung anderer Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft können erhebliche Belastungen mit sich bringen. [weiterlesen]

Bilanzierung und Steuern

Betriebsaufgaben

Der Wert eines Immobilienobjektes dient bei einer ganzen Reihe von Steuerarten als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Steuerzahlung. Der von den Finanzbehörden ermittelte gemeine Wert als steuerlicher Verkehrswert (Marktwert) wird mit Hilfe von standardisierten Verfahren gem. Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt. [weiterlesen]

Betreuung und Pflegschaft

Als Berufsbetreuer oder bestellter Betreuer

wurden Sie vom Vormundschaftsgericht als amtlich bestellter Betreuer gemäß § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Betreuung oder Pflegschaft eines Mitmenschen eingesetzt. Häufig muss hier das Immobilienvermögen zugunsten der Sozialbehörden verwertet werden, da die Pflegekosten die Einkünfte des Betreuten oder zu Pflegenden übersteigen. [weiterlesen]

Immobilienveräußerung

Verkaufsabsichten; Berufliche Erwägungen, Änderungen der Familienstruktur

oder Erbfälle können hier Veränderungen im Wohnumfeld bedeuten. Im diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, eine Handreichung zu erhalten, um das Immobilienvermögen, ob ererbt oder selbst gekauft, in seinem Immobilienwert einschätzen zu können. [weiterlesen]

Geografische Lage und Städte

Der Rhein-Erft-Kreis mit der Kreisstadt Bergheim liegt im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Er grenzt an die Kreise Köln, Euskirchen, Düren, den Rhein-Kreis Neuss und den Rhein-Sieg-Kreis. Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises liegen zehn Städte. Die größte Stadt des Kreises ist Kerpen, hier leben 63.784 Bürger. An zweiter Stelle folgt die Kreisstadt Bergheim mit 59.272 Einwohnern. Die mittlere, kreisangehörige Stadt Hürth zählt 57.230 Bürger, in Pulheim leben 53.109 Menschen. Die Stadt Frechen hat 51.080 Einwohner und in Erftstadt wohnen 49.037 Bürger. Die mittlere, kreisangehörige Stadt Brühl hat eine Bevölkerung von 44.029 Bewohnern und in Wesseling leben 35.224 Menschen. Bedburg hat 22.846 Einwohner und Elsdorf ist mit 20.991 Bürgern die kleinste Stadt des Kreises.

Verkehr

Verkehrsanbindung Verkehrstechnisch profitiert der Rhein-Erft-Kreis von seiner geografischen Nähe zur Metropole Köln. Durch das Kreisgebiet verlaufen die Bundesautobahnen A1, A4, A44, A46, A57, A61, A540, A553 und A555. Außerdem führen die Bundesstraßen B9, B51, B55, B59, B264, B265 und B477 durch den Rhein-Erft-Kreis. Auch der Schienenverkehr konzentriert sich auf den Raum Köln, dorthin führt beispielsweise die linke Rheinstrecke von Hürth und Brühl aus. Wesseling, Brühl, Hürth und Frechen sind darüber hinaus über das S-Bahn-Netz mit dem Knotenpunkt Köln verbunden. Auch alle anderen Städte des Kreises sind an das Schienennetz angeschlossen. Eine weitere Verbindung mit der Metropole Köln besteht für das gesamte Kreisgebiet über die Omnibus-Linien. Der nächstgelegene internationale Flughafen liegt ebenfalls in Köln.

Bildungsstandort Rhein-Erft-Kreis

Kultur und Bildung Im Rhein-Erft-Kreis gibt es insgesamt 148 öffentliche Schulen, von der Grundschule bis zum Berufskolleg sind hier alle bedeutenden Bildungseinrichtungen vertreten. Studieren kann man im Kreis an mehreren Fachhochschulen. Dazu gehören die Bundesfinanzakademie, die Europäische Fachhochschule und die Fachhochschule des Bundes in Brühl. In Pulheim gibt es außerdem die FHM Tec Rheinland. Die Region um den Rhein-Erft-Kreis herum weist zudem eine sehr hohe Universitätendichte auf. Wer hier seinen Schulabschluss macht, hat es also bestimmt nicht weit bis zur nächsten Hochschule.

Die Wirtschaft im Rhein-Erft-Kreis

Wirtschaft Der Rhein-Erft-Kreis ist einer der wirtschaftsstärksten im Bundesland und hat vielfältige Strukturen zu bieten. Besondere wirtschaftliche Bedeutung haben die Bodenschätze, vor allem die Braunkohle spielt eine wesentliche Rolle. Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Zentrum des Rheinischen Braunkohlereviers, dem größten Europas. Der Tagebau hat in der Region nicht nur zu landschaftlichen, sondern auch zu wirtschaftlichen Veränderungen geführt. So entstanden daraus einige bedeutende Industriestandorte. Heute befindet sich die Nutzung des Reviers völlig in der Hand des RWE Konzerns, der im Rhein-Erft-Kreis das größte Braunkohlekraftwerk des Kontinents betreibt. Die Arbeitsplätze des Kreises sind hauptsächlich im Dienstleistungsbereich angesiedelt. Hier arbeiten 59 Prozent der Erwerbstätigen. In der Industrie und den Gewerbebetrieben des Kreises sind 38 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Stellen zu finden. Im Rhein-Erft-Kreis sind so bekannte Firmen wie DEA, Rheinbraun, SnoGard, Basel Polyolefine oder DAF ansässig. Außerdem sitzen hier die Zentrallager von Mercedes und Kaufhof.

Für die Immobilienbewertung notwendige Unterlagen

Unterlagen Immobilienbewertung Es gibt Daten und Unterlagen, die grundsätzlich für eine Grundstückswertermittlung notwendig sind. Weiterhin gibt es Unterlagen, die nur für bebaute Grundstücke unerlässlich sind. Die Immobilienart ist eine weitere Komponente, die bestimmt, welche Daten herangezogen werden müssen. [weiterlesen]

Die Leistung meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung

Matthias Kirchner Die Immobilienbewertung, die durch mein Sachverständigenbüro angeboten wird, mündet in der Regel in ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Gelegentlich werden sogenannte Kurzgutachten oder Schnellbewertungen nachgefragt, die ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht anbiete. [weiterlesen]

Die Honorierung des Immobiliensachverständigen

Sachverständigenhonorar Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich auf einer pauschalen Basis. Dies hat sich für alle Beteiligten als transparente und faire Lösung seit vielen Jahren etabliert. Ich kalkuliere das Honorar in der Regel individuell, insbesondere auch deshalb, weil Immobilien gleichfalls individuelle Wertobjekte sind. [weiterlesen]

Bei Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung im Rheinland und im Rhein-Erft-Kreis

kontaktieren Sie mich gern mit dem rechten Kontaktformular oder per Telefon 0 22 61/ 28 80 24. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos über die Möglichkeiten, die ich Ihnen als Immobiliengutachter für den Rhein-Erft-Kreis eröffnen kann.

4.9/5 - (12 votes)