Schenkung und Erbschaft mit der Immobilienbewertung

Der Steuerbescheid bzgl. der Höhe der Erbschaftssteuer, die finanzielle Beteiligung von Miterben oder die Ausbezahlung anderer Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft können erhebliche Belastungen mit sich bringen.

Schenkung und Erbschaft

Gerade bei innerfamiliären Erbauseinandersetzungen ist die Immobilienbewertung durch einen professionellen, diplomierten und zertifizierten Immobiliensachverständigen empfehlenswert, da dadurch häufig gerichtliche Auseinandersetzungen oder eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vermeidbar wird.

Mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens können der einzelnen Erbanteile, Pflichtteilansprüche und die Veräußerung der Immobilie im Auftrag der Erbengemeinschaft bzw. des Nachlassverwalters zugeteilt bzw. umgesetzt werden.

Insbsondere bei der Schenkung von Immobilienvermögen als vorgezogene Erbschaft bereits zu Lebzeiten wirken sich Besonderheiten wie Minder- bzw. Mehrausstattung, Bauschäden bzw. -mängel oder im Grundbuch eingetragene Rechte bzw. Belastungen wie Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte auf den Verkehrswert als Grundlage der Schenkungssteuer aus.

Fragen Sie mich nach einem fundierten Verkehrswertgutachten im Rahmen der Schenkung oder Erbschaft. Ich helfe Ihnen.

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