Immobiliengutachter Rhein-Kreis Neuss

Als Immobiliengutachter bin ich im Rhein-Kreis Neuss mit der Immobilienbewertung beschäftigt und bewerte im Gebiet des Rhein-Kreis Neuss auch Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständiger Matthias-Kirchner

Der Rhein-Kreis Neuss – Dichte Städte und freie Flächen

Der Rhein-Kreis Neus verbindet die Gegensätze des stärksten Wirtschaftswachstums im Bundesland in den Ballungsräumen seiner Städte mit hoher Lebensqualität durch seine weiträumigen Naturflächen. Diese attraktive Mischung macht die Region für ihre Bewohner so attraktiv. Dennoch hat der Kreis auch mit Fluktuation zu kämpfen. Gemäß einer IT.NRW Prognose wird die Bevölkerung bis zum Jahr 2030 auf 432.492 Einwohner schrumpfen. Man geht davon aus, dass dann nur noch 17,2 Prozent der Bürger im Rhein-Kreis Neuss unter 20 Jahre alt sein werden, den Anteil der über 65jährigen schätzt man hingegen auf 27,7 Prozent. Im Jahr 2013 lebten noch 440.602 Menschen im Kreis. Auf der Fläche von insgesamt 576,52 Quadratkilometern entspricht das einer Bevölkerungsdichte von 764 Einwohnern pro Quadratkilometer. Laut Prognose wird sich diese Zahl bis 2030 auf 750 Einwohner pro Quadratkilometer reduzieren.

Immobilienmärkte im Rhein-Kreis Neuss

Immobilienbewertung Rhein-Kreis Neuss Die Unterschiede von städtischen zu ländlichen Regionen im Rhein-Kreis Neuss sind teilweise erheblich. Aus diesem Grund können die Immobiliengutachter keine allgemeingültigen Angaben zur Situation im Kreis machen. Die Informationen, welche der Immobiliensachverständige der Plattform Wohnungsbörse.net entnimmt, können dennoch einen Eindruck vom Immobilienstandort vermitteln:

• Neuss: 7,42 – 9,97 Euro/m²/Monat
• Dormagen: 6,99 – 7,22 Euro/m²/Monat
• Grevenbroich: 5,87 – 6,60 Euro/m²/Monat
• Meerbusch: 8,87 – 10,92 Euro/m²/Monat
• Kaarst: 7,18 – 9,80 Euro/m²/Monat
• Korschenbroich: 6,90 – 7,20 Euro/m²/Monat
• Jüchen: 6,27 – 6,44 Euro/m²/Monat
• Rommerskirchen: 6,37 – 6,64 Euro/m²/Monat

Für Ihre Problemstellung finde ich eine Lösung:

Zugewinnausgleich

Sie sind Familienrichter und holen ein Wertgutachten ein,

welches den Zugewinnausgleich beziffert bzw. Sie befinden sich in Scheidung und wollen außerhalb des Haupt-Scheidungsverfahren das eigene Haus an den anderen Ehepartner übertragen oder dieses übernehmen. In der Regel ist bei einer Ehescheidung der Wertzugewinn gemäß § 1373 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Zugewinnausgleich aus dem Anfangswert (Tag der Eheschließung) und dem Endwert (Tag des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln. [weiterlesen]

Schenkung und Erbschaft

Sie sind Erbe oder Miterbe und wollen Ihren Anteil verkaufen

oder das Immobilienvermögen gegen Auszahlung übernehmen. Der Steuerbescheid bzgl. der Höhe der Erbschaftssteuer, die finanzielle Beteiligung von Miterben oder die Ausbezahlung anderer Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft können erhebliche Belastungen mit sich bringen. [weiterlesen]

Bilanzierung und Steuern

Betriebsaufgaben

Der Wert eines Immobilienobjektes dient bei einer ganzen Reihe von Steuerarten als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Steuerzahlung. Der von den Finanzbehörden ermittelte gemeine Wert als steuerlicher Verkehrswert (Marktwert) wird mit Hilfe von standardisierten Verfahren gem. Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt. [weiterlesen]

Betreuung und Pflegschaft

Als Berufsbetreuer oder bestellter Betreuer

wurden Sie vom Vormundschaftsgericht als amtlich bestellter Betreuer gemäß § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Betreuung oder Pflegschaft eines Mitmenschen eingesetzt. Häufig muss hier das Immobilienvermögen zugunsten der Sozialbehörden verwertet werden, da die Pflegekosten die Einkünfte des Betreuten oder zu Pflegenden übersteigen. [weiterlesen]

Immobilienveräußerung

Verkaufsabsichten; Berufliche Erwägungen, Änderungen der Familienstruktur

oder Erbfälle können hier Veränderungen im Wohnumfeld bedeuten. Im diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, eine Handreichung zu erhalten, um das Immobilienvermögen, ob ererbt oder selbst gekauft, in seinem Immobilienwert einschätzen zu können. [weiterlesen]

Geografische Lage und Städte

Der Rhein-Kreis Neuss liegt im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und wird umrundet von den Kreisen Krefeld, Duisburg, Düsseldorf, Mettmann, Köln, Rhein-Erft, Düren, Heinsberg, Mönchengladbach und Viersen. Innerhalb des Kreises liegen sechs Städte und zwei Gemeinden. Die große kreisangehörige Stadt Neuss ist mit ihren 152.252 Einwohnern bei weitem am größten. Die nächstgrößeren Städte Dormagen und Grevenbroich liegen mit 62.498 und 61.891 Bürgern in etwa gleichauf. Darauf folgt die mittlere kreisangehörige Stadt Meerbusch, wo 54.389 Menschen leben. Kaarst hat 42.165 Einwohner und in Korschenbroich, der kleinsten Stadt des Kreises, wohnen 42.165 Bürger. Die Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss sind Jüchen mit 22.556 und Rommerskirchen mit 12.546 Einwohnern.

Verkehr

Verkehrsanbindung Das Straßennetz im Rhein-Kreis Neuss ist mit Bundesautobahnen und Bundesstraßen sehr gut ausgebaut und bietet günstige Fernverbindungen in alle Richtungen. Sämtliche Städte und Gemeinden sind zudem ans Schienennetz der Deutschen Bahn angebunden. Die optimale Verkehrsinfrastruktur des Kreises zeichnet sich insbesondere durch die hervorragenden Verbindungen zu den internationalen Flughäfen in Köln und Düsseldorf, sowie zum Flughafen in Mönchengladbach aus. Auch mit den Wasserstraßen des Rheins ist die Region verbunden. Der Rhein-Kreis Neuss ist also in der Lage, seiner Bevölkerung einen hohen Grad an Mobilität zu ermöglichen.

Bildungsstandort Rhein-Kreis Neuss

Kultur und Bildung Im Kreis gibt es 139 allgemeinbildende Schulen, an denen im Jahr 2010 insgesamt 53.654 Schüler lernten. Darunter sind 78 Grundschulen, 11 Hauptschulen, 14 Realschulen, 17 Gymnasien, 5 Gesamtschulen und 12 Förderschulen. Studieren kann man hier an der Hochschule Niederrhein, die in Neuss den dualen Studiengang ‚Angewandte Therapiewissenschaften‘ mit Bachelor-Abschluss anbietet. Darüber hinaus weisen die Gebiete um den Rhein-Kreis Neuss herum eine sehr hohe Universitätendichte auf. Wer hier seinen Schulabschluss macht, hat es also bestimmt nicht weit bis zur nächsten Hochschule.

Die Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss

Wirtschaft Im Rhein-Kreis Neuss spielt die Landwirtschaft noch eine wichtige Rolle. Im Jahr 2010 gab es hier 569 bäuerliche Betriebe, 69,2 Prozent davon bewirtschafteten mehr als 20 Hektar Fläche. Die größten Ackerflächen wurden für den Anbau von Getreide und Hackfrüchten genutzt. Dennoch arbeiteten im Jahr 2009 nur 1,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Bereich. Die meisten waren in der Sparte Dienstleistungen tätig, dort arbeiteten 42,8 Prozent der Erwerbstätigen. An zweiter Stelle folgte der Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr mit 32,7 Prozent. Das produzierende Gewerbe hatte einen Anteil von 23 Prozent zu verzeichnen. Das Verarbeitende Gewerbe, der Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden waren im Jahr 2010 im Rhein-Kreis Neuss mit 151 Betrieben vertreten. Zusammen konnten diese Bereiche einen Umsatz von 9,8 Milliarden Euro erwirtschaften. Sie kamen dabei auf eine Exportquote von 52,2 Prozent. Das Bauhauptgewerbe erwirtschaftete im Jahr 2009 mit 278 Betrieben einen Umsatz von 271,1 Millionen Euro. Das Bruttoinlandsprodukt des Kreises lag im gleichen Jahr bei 14,658 Milliarden Euro, was einem Rückgang um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entsprach. Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied im Netzwerk teXellence und der erste Fairtrade-Kreis in ganz Deutschland.

Für die Immobilienbewertung notwendige Unterlagen

Unterlagen Immobilienbewertung Es gibt Daten und Unterlagen, die grundsätzlich für eine Grundstückswertermittlung notwendig sind. Weiterhin gibt es Unterlagen, die nur für bebaute Grundstücke unerlässlich sind. Die Immobilienart ist eine weitere Komponente, die bestimmt, welche Daten herangezogen werden müssen. [weiterlesen]

Die Leistung meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung

Matthias Kirchner Die Immobilienbewertung, die durch mein Sachverständigenbüro angeboten wird, mündet in der Regel in ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Gelegentlich werden sogenannte Kurzgutachten oder Schnellbewertungen nachgefragt, die ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht anbiete. [weiterlesen]

Die Honorierung des Immobiliensachverständigen

Sachverständigenhonorar Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich auf einer pauschalen Basis. Dies hat sich für alle Beteiligten als transparente und faire Lösung seit vielen Jahren etabliert. Ich kalkuliere das Honorar in der Regel individuell, insbesondere auch deshalb, weil Immobilien gleichfalls individuelle Wertobjekte sind. [weiterlesen]

Bei Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung im Rheinland und im Rhein-Kreis Neuss

kontaktieren Sie mich gern mit nachfolgendem Kontaktformular oder per Telefon 0 22 61/ 28 80 24. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos über die Möglichkeiten, die ich Ihnen als Immobiliengutachter für den Rhein-Kreis Neuss eröffnen kann.

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