Honorar Immobiliensachverständiger

Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich auf einer pauschalen Basis.

Dies hat sich für alle Beteiligten als transparente und faire Lösung seit vielen Jahren etabliert. Ich kalkuliere das Honorar in der Regel individuell, insbesondere auch deshalb, weil Immobilien gleichfalls individuelle Wertobjekte sind. Fragen Sie mich bitte nach einem individuellen Angebot.

Für eine attraktive Angebotsunterbreitung benötige ich in der Regel nur einige wenige Eckdaten der Immobilie.

  • Bei unbebauten Grundstücken: Lage, Grundstücksgröße, Anzahl der Flurstücke und Nutzungsart
  • Bei Wohnimmobilien: Lage, Anzahl der Wohneinheiten, Gesamtwohnfläche, Grundstücksgröße
  • Bei Mischobjekten (Wohnen/Gewerbe): Lage, Anzahl der Gewerbeeinheiten mit der gewerblichen Gesamtfläche, Anzahl der Wohneinheiten mit der Gesamtwohnfläche
  • Bei Gewerbeobjekten: Nutzfläche, unterteilt nach Nutzungsarten (Produktion, Lager, Sozialräume, Büro usw.) Jahresnettomieteinnahmen und die Grundstücksgröße

Zu dem Pauschalhonorar geben wir die entstehenden Auslagen an unseren Auftraggeber 1:1 weiter:

  • Für Amtsgebühren, bspw. des Grundbuchamtes, des Altlastenkatasters, der unteren Bauaufsichtsbehörde usw.
  • Für Fahrkosten (0,60 € pro Kilometer)
  • Eine Porto- und Telekommunikationspauschale von 18,75 €

Erfahrungsgemäß betragen die gesamten Auslagen je nach Objektart und vorgefundener Unterlagensituation zwischen 50 und 100 €.

Für nicht in dem Sachverständigenauftrag erfasste Zusatzleistungen

verrechne ich einen Stundensatz von 145 €. Dies kann bspw. bei der zusätzlich notwendigen Gebäudevermessung oder der Bewertung eines Objektes zu mehreren Stichtagen der Fall sein.

Haben Sie Fragen zu den Honorierungsgrundlagen oder möchten ein attraktives Angebot für eine Immobilienbewertung, kontaktieren Sie mich gern unter der Telefonnummer 0 22 61/28 80 24 oder über das rechte Kontaktformular.

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