Immobilienkauf und Abschreibung mit der Immobilienbewertung

Die Kaufpreisvorstellungen der Immobilienmarktteilnehmer liegen in der Regel weit auseinander.

Immobilienkauf und Abschreibung Mit Hilfe eines diplomierten und zertifizierten Immobiliensachverständigen können eventuelle Besonderheiten einer Immobilie wie Bauschäden bzw. -mängel, Minder- bzw. Mehrausstattung oder im Grundbuch eingetragene Rechte bzw. Belastungen im Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) angemessen berücksichtigt werden. Mitunter spielen auch Baulasten oder Denkmlaschutzaspekte eine Rolle, die Einfluss auf den Marktwert haben können.

Durch die Darstellung der individuellen Besonderheiten des Immobilenobjektes und deren nachvollziehbare Berücksichtigung im Verkehrswert (Marktwert) innerhalb des Verkehrswertgutachtens profitieren sowohl der Immobilienkäufer als auch Immobilienverkäufer, da beide Vertragsparteien kein Risiko eingehen müssen und die Kosten (einige hundert Euro) für die besonders sachkundige Bewertung in keinem Verhältnis zur langfristigen Investition stehen.

Im Rahmen der steuerlichen Abschreibung (AfA) ist es des Weiteren meist erforderlich, den Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks in die Wertanteile des nicht der Abnutzung unterliegenden Bodens und des der Abnutzung unterliegenden Gebäudes aufzuteilen. Da die Finanzbehörden die Kaufpreisaufteilung in einem norierten Verfahren durchführen, kann es im Einzelfall zu einer nicht angemessenen Kaufpreisaufteilung kommen.

Mit einem Verkehrswertgutachten eines diplomierten und zertifizierten Immobiliensachverständigen kann der Immobilienerwerber eine angemessene Kaufpreisaufteilung in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil im Rahmen der steuerlichen Abschreibung (AfA) nachweisen.

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