Unterlagen

Damit eine Immobilie ordnungsgemäß bewertet werden kann, ist die Sichtung und Prüfung diverser Unterlagen notwendig. Einige Unterlagen dienen dem Sachverständigen auch um reale Sachverhalte abzuleiten, wie bspw. die Wohnfläche, die Nutzfläche, die Grundflächenzahl usw. oder auch Dienstbarkeiten und sonstige wertbeeinflussende objektspezifische Merkmale.

Die wichtigsten Unterlagen, die für eine fundierte Immobilienbewertung notwendig werden, sind:

  • Ein Grundbuchabdruck, der den aktuellen Stand zum Wertermittlungsstichtag widerspiegelt
  • Eine Flurkarte bzw. ein maßstäblicher Lageplan, ggf. ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • Ein Abdruck aus dem Baulastenverzeichnis, sofern in dem jeweiligen Bundesland existent (In NRW werden Baulastenverzeichnisse bei den jeweiligen Bauaufsichtsbehörden geführt)

Zusätzlich, sofern bebaut:

  • Grundrisspläne aus der Bauantragsunterlage o.ä. Maßstab 1:100 (Entwurfsplanung)
  • Die Baubeschreibung des Bauantrages
  • Flächenberechnungen inkl. Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung, ggf. die Berechnung des umbauten Raumes
  • Bauantragsunterlage mit Nachweisen zu den Abstandsflächen und der Einhaltung des Maßes und der Art der baulichen Nutzung, sofern vorhanden

Bei Betreiber-Immobilien (Hotel, Seniorenheime etc.):

  • Darstellung besonderer nutzerspezifischer Betriebseinrichtungen
  • Flächen-, Auslastungs- und Umsatzdaten
  • Konzessionen, Betriebsgenehmigungen

Ergänzend, sofern vorhanden und relevant:

  • Vorgutachten
  • Abdruck aus dem Altlastenkataster
  • Steuerbescheide
  • Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung der letzte 3 Jahre (bei Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des WEG)
  • Wirtschaftspläne der Wohnungseigentümergemeinschaft der letzten 3 Jahre (bei Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des WEG)
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Wärme- und/oder Energie- Contractingverträge u.ä.
  • Vorgaben des wirksamen Bebauungsplanes bzw. einer Ortssatzung

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