Immobiliengutachter Kreis Viersen

Als Immobiliengutachter bin ich im Kreis Viersen mit der Immobilienbewertung beschäftigt und bewerte im Gebiet des Kreis Viersen auch Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständiger Matthias-Kirchner

Der Kreis Viersen – Naturerlebnis links und rechts des Rheins

Der Kreis Viersen erstreckt sich links und rechts des Rheins, seine Naturerlebnisgebiete ziehen jedes Jahr viele Touristen an. Dazu gehören das ehemalige Militärgelände Brachter Wald, der von Wachholderheide, Moor und Bruchwäldern geprägte Elmpter Schwalmbruch, das grenzüberschreitende Naturerlebnisgebiet Holtmühle-Galgenvenn und eines der ältesten Naturschutzgebiete Nordrhein-Westfalens, die Krickenbacher Seen. Außerdem findet man im Kreis Viersen noch Reste des einstigen Westwalls. Weitere Sehenswürdigkeiten des Kreises sind beispielsweise das Niederrheinische Freilichtmuseum in Grefrath und die Städtische Galerie Viersen mit ihrer Skulpturensammlung im Park. Im Jahr 2013 lebten insgesamt 294.921 Einwohner auf einer Fläche von 563,26 Quadratkilometern im Kreis Viersen. Das entspricht einer Bevölkerungsdichte von 524 Einwohnern pro Quadratkilometer.

Immobilienmärkte im Kreis Viersen

Immobilienbewertung Kreis Viersen Die Unterschiede von städtischen zu ländlichen Regionen im Kreis Viersen sind teilweise erheblich. Aus diesem Grund können die Immobiliengutachter keine allgemeingültigen Angaben zur Situation im Kreis Viersen machen. Die Informationen, welche die Immobiliensachverständigen der Plattform Wohnungsbörse.net entnehmen, können dennoch einen Eindruck vom Immobilienstandort vermitteln:

• Viersen: 5,63 – 6,53 Euro/m²/Monat
• Willich: 7,10 – 7,61 Euro/m²/Monat
• Nettetal: 5,75 – 6,47 Euro/m²/Monat
• Kempen: 6,85 – 8,34 Euro/m²/Monat
• Tönisvorst: 6,80 – 6,95 Euro/m²/Monat
• Schwalmtal: 5,08 – 6,19 Euro/m²/Monat
• Brüggen: 5,11 – 7,20 Euro/m²/Monat
• Niederkrüchten: 5,65 – 6,36 Euro/m²/Monat
• Grefrath: 5,15 – 5,82 Euro/m²/Monat

Für Ihre Problemstellung finde ich eine Lösung:

Zugewinnausgleich

Sie sind Familienrichter und holen ein Wertgutachten ein,

welches den Zugewinnausgleich beziffert bzw. Sie befinden sich in Scheidung und wollen außerhalb des Haupt-Scheidungsverfahren das eigene Haus an den anderen Ehepartner übertragen oder dieses übernehmen. In der Regel ist bei einer Ehescheidung der Wertzugewinn gemäß § 1373 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Zugewinnausgleich aus dem Anfangswert (Tag der Eheschließung) und dem Endwert (Tag des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln. [weiterlesen]

Schenkung und Erbschaft

Sie sind Erbe oder Miterbe und wollen Ihren Anteil verkaufen

oder das Immobilienvermögen gegen Auszahlung übernehmen. Der Steuerbescheid bzgl. der Höhe der Erbschaftssteuer, die finanzielle Beteiligung von Miterben oder die Ausbezahlung anderer Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft können erhebliche Belastungen mit sich bringen. [weiterlesen]

Bilanzierung und Steuern

Betriebsaufgaben

Der Wert eines Immobilienobjektes dient bei einer ganzen Reihe von Steuerarten als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Steuerzahlung. Der von den Finanzbehörden ermittelte gemeine Wert als steuerlicher Verkehrswert (Marktwert) wird mit Hilfe von standardisierten Verfahren gem. Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt. [weiterlesen]

Betreuung und Pflegschaft

Als Berufsbetreuer oder bestellter Betreuer

wurden Sie vom Vormundschaftsgericht als amtlich bestellter Betreuer gemäß § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Betreuung oder Pflegschaft eines Mitmenschen eingesetzt. Häufig muss hier das Immobilienvermögen zugunsten der Sozialbehörden verwertet werden, da die Pflegekosten die Einkünfte des Betreuten oder zu Pflegenden übersteigen. [weiterlesen]

Immobilienveräußerung

Verkaufsabsichten; Berufliche Erwägungen, Änderungen der Familienstruktur

oder Erbfälle können hier Veränderungen im Wohnumfeld bedeuten. Im diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, eine Handreichung zu erhalten, um das Immobilienvermögen, ob ererbt oder selbst gekauft, in seinem Immobilienwert einschätzen zu können. [weiterlesen]

Geografische Lage und Städte

Der Kreis Viersen liegt im Westen von Nordrhein-Westfalen am Niederrhein. Im Norden grenzen die Kreise Kleve und Wesel an das Kreisgebiet. Des Weiteren liegt der Kreis Viersen in der Nachbarschaft der deutschen Kreise Krefeld, Mönchengladbach, Heinsberg und des Rhein-Kreises Neuss. An seiner Westgrenze befindet sich die niederländische Provinz Limburg. Zum Kreis Viersen selbst gehören fünf Städte und vier Gemeinden. Mit 74.907 Menschen ist die große kreisangehörige Stadt Viersen die einwohnerstärkste im Kreisgebiet. Die mittlere kreisangehörige Stadt Willich folgt an zweiter Stelle mit 50.599 Bewohnern. In Nettetal leben 41.533 und in Kempen 34.618 Bürger. Die kleinste Stadt im Kreis Viersen ist Tönisvorst, wo 29.181 Menschen wohnen. Die größte Gemeinde des Kreises ist Schwalmtal mit 18.863 Einwohnern, gefolgt von Brüggen mit 15.469 Bürgern. Die Gemeinden Niederkrüchten und Grefrath liegen mit 14.991 und 14.760 Einwohnern beinahe gleichauf.

Verkehr

Verkehrsanbindung Durch den Kreis Viersen verlaufen vier Bundesautobahnen, die A40, die A44, die A52 und die A61. Außerdem führen unter anderem die Bundesstraßen B7 und B9 durch das Kreisgebiet. Die Bahnstrecken im Kreis sind der Niers-Express von Kleve nach Düsseldorf, der Rhein-Hellweg-Express von Mönchengladbach nach Hamm, der Maas-Wupper-Express von Venlo nach Hamm und die Rhein-Niers-Bahn von Aachen nach Wesel. Außerdem gibt es im Kreis Viersen ein gut ausgebautes Omnibus-Netz. Der nächstgelegene internationale Flughafen ist Düsseldorf.

Bildungsstandort Kreis Viersen

Kultur und Bildung Der Kreis Viersen verfügt über eine gut ausgebaute Schullandschaft, neben 54 Grundschulen sind auch alle weiterführenden Schulen in ausreichender Zahl vorhanden. Eine eigene Hochschule hat der Kreis zwar nicht zu bieten, doch gibt es um das Kreisgebiet herum eine äußerst hohe Universitätendichte. Wer im Kreis Viersen zur Schule gegangen ist, hat es also nicht weit bis zur nächsten Uni.

Die Wirtschaft im Kreis Viersen

Wirtschaft Die Landwirtschaft prägt zwar optisch den Kreis Viersen noch relativ stark, hier arbeiten aber nur etwa ein Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Vergleich zum gesamten Bundesland kann der Kreis Viersen, was die Produktivität anbelangt, nicht ganz mithalten. Seit dem Jahr 2000 betrug die Steigerungsrate des Bruttoinlandsproduktes gemäß den Zahlen der IHK Krefeld hier 10,9 Prozent, während das gesamte Land sich im gleichen Zeitraum um 15,1 Prozent steigern konnte. Die Wachstumsschwächen des Kreises sind vor allem in der produzierenden Wirtschaft begründet. Deren Wertschöpfung ging im Jahr 2009 um ganze 8,1 Prozent zurück. Der Bereich Handel und Dienstleistungen konnte dagegen zwischen 2000 und 2009 um 18,4 Prozent zulegen. In der Sparte Handel, Gastgewerbe und Verkehr stand der Kreis Viersen mit einem Zuwachs von 17 Prozent sogar besser da als das Bundesland, wo die Wachstumsrate nur 9 Prozent betrug. Die wichtigste Branche ist das Ernährungsgewerbe, wo 4,6 Prozent der Beschäftigten tätig sind. Als weitere bedeutende Wirtschaftszweige im Kreis Viersen verzeichnet der Immobiliengutachter den Maschinenbau mit einem Anteil von 3,1 Prozent, die Herstellung von Metallerzeugnissen mit 3 Prozent und die Chemische Industrie mit insgesamt 2,1 Prozent der Beschäftigten.

Für die Immobilienbewertung notwendige Unterlagen

Unterlagen Immobilienbewertung Es gibt Daten und Unterlagen, die grundsätzlich für eine Grundstückswertermittlung notwendig sind. Weiterhin gibt es Unterlagen, die nur für bebaute Grundstücke unerlässlich sind. Die Immobilienart ist eine weitere Komponente, die bestimmt, welche Daten herangezogen werden müssen. [weiterlesen]

Die Leistung meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung

Matthias Kirchner Die Immobilienbewertung, die durch mein Sachverständigenbüro angeboten wird, mündet in der Regel in ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Gelegentlich werden sogenannte Kurzgutachten oder Schnellbewertungen nachgefragt, die ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht anbiete. [weiterlesen]

Die Honorierung des Immobiliensachverständigen

Sachverständigenhonorar Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich auf einer pauschalen Basis. Dies hat sich für alle Beteiligten als transparente und faire Lösung seit vielen Jahren etabliert. Ich kalkuliere das Honorar in der Regel individuell, insbesondere auch deshalb, weil Immobilien gleichfalls individuelle Wertobjekte sind. [weiterlesen]

Bei Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung am Niederrhein und im Kreis Viersen

kontaktieren Sie mich gern mit dem rechten Kontaktformular oder per Telefon 0 22 61/ 28 80 24. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos über die Möglichkeiten, die ich Ihnen als Immobiliengutachter für den Kreis Viersen eröffnen kann.

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