Immobiliengutachter Landkreis Mayen-Koblenz

Als Immobiliengutachter bin ich im Landkreis Mayen-Koblenz mit der Immobilienbewertung beschäftigt und bewerte im Gebiet des Landkreis Mayen-Koblenz auch Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständiger Matthias-Kirchner

Landkreis Mayen-Koblenz – Vulkanpark und Wallfahrtsort

Der Landkreis Mayen-Koblenz hat viele landschaftliche Gesichter und bietet seinen Besuchern sehr abwechslungsreiche Eindrücke. Im Norden des Kreises liegt die Pellenz, in seinem Süden finden sich der vordere Hunsrück, die Mosel und das Maifeld. Der Westen erstreckt sich von der Vordereifel bis hin zum Nürburgring, im Osten prägen der Rhein und die Ausläufer des Westerwaldes das Landschaftsbild. Nicht nur für seine Weinberge an Rhein und Mosel ist der Landkreis Mayen-Koblenz bekannt, auch von seinen vulkanischen Bodenschätzen hat man über die Regionengrenzen hinaus gehört. Im Jahr 2013 lebten hier insgesamt 209.785 Menschen auf einer Fläche von 817,06 Quadratkilometern. Das entspricht einer Bevölkerungsdichte von 257 Einwohnern pro Quadratkilometer.

Immobilienmärkte im Landkreis Mayen-Koblenz

Immobilienbewertung Landkreis Mayen-Koblenz Die Unterschiede von städtischen zu ländlichen Regionen im Landkreis Mayen-Koblenz sind teilweise erheblich. Aus diesem Grund können die Immobiliengutachter keine allgemeingültigen Angaben zur Situation im Landkreis Mayen-Koblenz machen. Die Informationen, welche sie der Plattform Wohnungsbörse.net entnehmen, können dennoch einen Eindruck vom Immobilienstandort vermitteln:

• Andernach: 5,11 – 6,82 Euro/m²/Monat
• Mayen: 5,21 – 6,62 Euro/m²/Monat
• Bendorf: 5,57 – 8,80 Euro/m²/Monat
• Maifeld: 4,83 – 5,14 Euro/m²/Monat
• Mendig: 4,56 – 5,03 Euro/m²/Monat
• Pellenz: 4,67 – 5,55 Euro/m²/Monat
• Rhein-Mosel: 4,79 – 6,65 Euro/m²/Monat
• Vallendar: 6,19 – 10,31 Euro/m²/Monat
• Vordereifel: 4,68 – 6,10 Euro/m²/Monat
• Weißenthurm: 4,84 – 5,47 Euro/m²/Monat

Für Ihre Problemstellung finde ich eine Lösung:

Zugewinnausgleich

Sie sind Familienrichter und holen ein Wertgutachten ein,

welches den Zugewinnausgleich beziffert bzw. Sie befinden sich in Scheidung und wollen außerhalb des Haupt-Scheidungsverfahren das eigene Haus an den anderen Ehepartner übertragen oder dieses übernehmen. In der Regel ist bei einer Ehescheidung der Wertzugewinn gemäß § 1373 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Zugewinnausgleich aus dem Anfangswert (Tag der Eheschließung) und dem Endwert (Tag des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln. [weiterlesen]

Schenkung und Erbschaft

Sie sind Erbe oder Miterbe und wollen Ihren Anteil verkaufen

oder das Immobilienvermögen gegen Auszahlung übernehmen. Der Steuerbescheid bzgl. der Höhe der Erbschaftssteuer, die finanzielle Beteiligung von Miterben oder die Ausbezahlung anderer Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft können erhebliche Belastungen mit sich bringen. [weiterlesen]

Bilanzierung und Steuern

Betriebsaufgaben

Der Wert eines Immobilienobjektes dient bei einer ganzen Reihe von Steuerarten als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Steuerzahlung. Der von den Finanzbehörden ermittelte gemeine Wert als steuerlicher Verkehrswert (Marktwert) wird mit Hilfe von standardisierten Verfahren gem. Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt. [weiterlesen]

Betreuung und Pflegschaft

Als Berufsbetreuer oder bestellter Betreuer

wurden Sie vom Vormundschaftsgericht als amtlich bestellter Betreuer gemäß § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Betreuung oder Pflegschaft eines Mitmenschen eingesetzt. Häufig muss hier das Immobilienvermögen zugunsten der Sozialbehörden verwertet werden, da die Pflegekosten die Einkünfte des Betreuten oder zu Pflegenden übersteigen. [weiterlesen]

Immobilienveräußerung

Verkaufsabsichten; Berufliche Erwägungen, Änderungen der Familienstruktur

oder Erbfälle können hier Veränderungen im Wohnumfeld bedeuten. Im diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, eine Handreichung zu erhalten, um das Immobilienvermögen, ob ererbt oder selbst gekauft, in seinem Immobilienwert einschätzen zu können. [weiterlesen]

Geografische Lage und Städte

Kultur und Bildung Der Landkreis Mayen-Koblenz liegt im Norden von Rheinland-Pfalz, er ist der bevölkerungsreichste im Bundesland. Geografisch gehört die Region zum Mittelrheinischen Becken zwischen Mosel und Rhein. Der Kreis setzt sich aus drei Städten und sieben Verbandsgemeinden zusammen. In Andernach, der größten Stadt des Kreises, leben 29.027 Menschen. Die zweitgrößte Stadt im Kreis ist Mayen mit 18.567 Einwohnern. In Bendorf wohnen 16.539 Bürger. Die Verbandsgemeinde Maifeld bringt es mit ihren 18 Ortsgemeinden auf 24.264 Bewohner. In der Verbandsgemeinde Mendig verteilen sich 13.250 Menschen auf fünf Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeinde Pellenz hat fünf Ortsgemeinden und 16.238 Einwohner. In den 18 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel leben 26.694 Bürger. Die vier Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Vallendar haben zusammen 15.222 Einwohner. Die Verbandsgemeinde Vordereifel besteht aus 21 Ortsgemeinden, in denen insgesamt 16.400 Menschen wohnen. In der Verbandsgemeinde Weißenthurm schließlich sind 33.663 Bürger in sieben Ortsgemeinden zu Hause.

Verkehr

Verkehrsanbindung Der Landkreis Mayen-Koblenz ist über zwei Bundesautobahnen an das deutsche Fernstraßennetz angebunden, die A61 führt von Koblenz nach Köln, die A48 von Ulmen nach Koblenz. Darüber hinaus gibt es im Kreisgebiet mehrere Bundesstraßen, zu den wichtigsten gehören die B9 und die B258. Mit dem Fernstreckennetz der Deutschen Bahn ist der Kreis über den IC-Haltepunkt Koblenz und den ICE-Haltepunkt Koblenz-Montabaur verbunden. Von dort aus erreicht man alle wichtigen Metropolen in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Häfen in den Städten Andernach, Bendorf und Weißenthurm gewährleisten zusammen mit dem Koblenzer Hafen Anschluss an die größte Wasserstraße Europas. Die nächstgelegenen Flughäfen sind Köln/Bonn und Frankfurt am Main.

Bildungsstandort Landkreis Mayen-Koblenz

Der Landkreis Mayen-Koblenz hat seinen Schülern 60 Grundschulen, 3 Grund- und Hauptschulen, 13 Realschulen und 6 Gymnasien zu bieten. Die 6 Förderschulen vervollständigen das allgemeine Bildungsangebot des Kreises. Studieren kann man hier in Mayen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, außerdem an der Philosophisch-Theologischen Hochschule und der Otto Beisheim School of Management in Vallendar. Weitere, nahegelegene Studienmöglichkeiten bieten die Universität Koblenz-Landau, die Hochschule Koblenz, der Campus Höhr-Grenzhausen der Hochschule Koblenz und der RheinAhrCampus in Remagen.

Die Wirtschaft im Landkreis Mayen-Koblenz

Wirtschaft Historisch war die Wirtschaft im Landkreis Mayen-Koblenz von der Bau-, Steine- und Erdenindustrie geprägt. Heute beherrschen vor allem kleine und mittlere Betriebe den Standort. Die im Kreis vertretenen Branchen sind vielfältig. Die Baustoff-, Erden- und Schieferbergbauindustrie spielt auch heute noch eine Rolle, darüber hinaus sind die Bereiche Metall, Nahrungsmittel, Papier und Computertechnik für den Wirtschaftsstandort von kardinaler Bedeutung. Aber auch Mineralbrunnen und Brauereien findet man im Kreis. Landwirtschaft und Weinbau sind ebenfalls wichtige Wirtschaftsfaktoren für die Region. Nicht zuletzt trägt der Tourismus zur positiven Bilanz des Standortes bei, in den über 7.200 Gästebetten werden jährlich 700.000 Übernachtungen gezählt. Zu den wichtigen Arbeitgebern des Kreises gehören Griesson/de Beukelaer, der Schiffsantriebshersteller Schottel Gruppe, ThyssenKrupp Rasselstein und der Kartonproduzent WEIG.

Für die Immobilienbewertung notwendige Unterlagen

Unterlagen Immobilienbewertung Es gibt Daten und Unterlagen, die grundsätzlich für eine Grundstückswertermittlung notwendig sind. Weiterhin gibt es Unterlagen, die nur für bebaute Grundstücke unerlässlich sind. Die Immobilienart ist eine weitere Komponente, die bestimmt, welche Daten herangezogen werden müssen. [weiterlesen]

Die Leistung meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung

Matthias Kirchner Die Immobilienbewertung, die durch mein Sachverständigenbüro angeboten wird, mündet in der Regel in ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Gelegentlich werden sogenannte Kurzgutachten oder Schnellbewertungen nachgefragt, die ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht anbiete. [weiterlesen]

Die Honorierung des Immobiliensachverständigen

Sachverständigenhonorar Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich auf einer pauschalen Basis. Dies hat sich für alle Beteiligten als transparente und faire Lösung seit vielen Jahren etabliert. Ich kalkuliere das Honorar in der Regel individuell, insbesondere auch deshalb, weil Immobilien gleichfalls individuelle Wertobjekte sind. [weiterlesen]

Bei Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung im Landkreis Mayen-Koblenz, im Norden von Rheinland-Pfalz und in der Eifel

kontaktieren Sie mich gern mit dem rechten Kontaktformular oder per Telefon 0 22 61/ 28 80 24. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos über die Möglichkeiten, die ich Ihnen als Immobiliengutachter für den Landkreis Mayen-Koblenz eröffnen kann.

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