Immobiliengutachter Landkreis Neuwied

Als Immobiliengutachter bin ich im Landkreis Neuwied mit der Immobilienbewertung beschäftigt und bewerte im Gebiet des Landkreis Neuwied auch Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständiger Matthias-Kirchner

Landkreis Neuwied – Von der sonnigen Seite des Rheingrabens bis zum Westerwald

Die sonnigen Hänge des Rheingrabens mit ihren Weinbergen und der kalt bewindete Westerwald, das sind die landschaftlichen Gegensätze des Landkreises Neuwied. Die Natur spielt hier ihre Reize an zwei Polen aus, unten am romantischen Mittelrhein und oben im westerwäldischen Mittelgebirge. Zwischen dem Drachenfels und dem Deutschen Eck erstreckt sich im Landkreis Neuwied der Naturpark Rhein-Westerwald, denn der Kreis ist der einzige, der den Rhein in Kombination mit dem Westerwald zu bieten hat. Der Naturpark macht 5/6 des gesamten Kreisgebietes aus. Die Höhenzüge des Mittelgebirges sind hier von den tiefen Einschnitten des Flusses durchzogen, und genau das macht die besondere Naturschönheit des Landkreises Neuwied aus. Im Jahr 2013 lebten hier 179.454 Menschen auf einer Gesamtfläche von 626,79 Quadratkilometern. Mit einer Bevölkerungsdichte von 286 Einwohnern pro Quadratkilometer liegt der Kreis im Bundesland Rheinland-Pfalz an dritter Stelle.

Immobilienmärkte im Landkreis Neuwied

Immobilienbewertung Landkreis Neuwied Die Unterschiede von städtischen zu ländlichen Regionen im Landkreis Neuwied sind teilweise erheblich. Aus diesem Grund können die Immobiliengutachter keine allgemeingültigen Angaben zur Situation im Landkreis Neuwied machen. Die Informationen, welche sie der Plattform Wohnungsbörse.net entnehmen, können dennoch einen Eindruck vom Immobilienstandort vermitteln:

• Neuwied: 4,31 – 5,01 Euro/m²/Monat
• Asbach: 5,00 – 5,46 Euro/m²/Monat
• Bad Hönningen: 4,85 – 5,41 Euro/m²/Monat
• Dierdorf: 4,14 – 4,83 Euro/m²/Monat
• Linz am Rhein: 4,76 – 5,36 Euro/m²/Monat
• Puderbach: 5,77 – 5,95 Euro/m²/Monat
• Rengsdorf: 4,81 – 5,83 Euro/m²/Monat
• Unkel: 6,25 – 6,90 Euro/m²/Monat
• Waldbreitenbach: 5,02 – 5,69 Euro/m²/Monat

Für Ihre Problemstellung finde ich eine Lösung:

Zugewinnausgleich

Sie sind Familienrichter und holen ein Wertgutachten ein,

welches den Zugewinnausgleich beziffert bzw. Sie befinden sich in Scheidung und wollen außerhalb des Haupt-Scheidungsverfahren das eigene Haus an den anderen Ehepartner übertragen oder dieses übernehmen. In der Regel ist bei einer Ehescheidung der Wertzugewinn gemäß § 1373 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Zugewinnausgleich aus dem Anfangswert (Tag der Eheschließung) und dem Endwert (Tag des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln. [weiterlesen]

Schenkung und Erbschaft

Sie sind Erbe oder Miterbe und wollen Ihren Anteil verkaufen

oder das Immobilienvermögen gegen Auszahlung übernehmen. Der Steuerbescheid bzgl. der Höhe der Erbschaftssteuer, die finanzielle Beteiligung von Miterben oder die Ausbezahlung anderer Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft können erhebliche Belastungen mit sich bringen. [weiterlesen]

Bilanzierung und Steuern

Betriebsaufgaben

Der Wert eines Immobilienobjektes dient bei einer ganzen Reihe von Steuerarten als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Steuerzahlung. Der von den Finanzbehörden ermittelte gemeine Wert als steuerlicher Verkehrswert (Marktwert) wird mit Hilfe von standardisierten Verfahren gem. Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt. [weiterlesen]

Betreuung und Pflegschaft

Als Berufsbetreuer oder bestellter Betreuer

wurden Sie vom Vormundschaftsgericht als amtlich bestellter Betreuer gemäß § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Betreuung oder Pflegschaft eines Mitmenschen eingesetzt. Häufig muss hier das Immobilienvermögen zugunsten der Sozialbehörden verwertet werden, da die Pflegekosten die Einkünfte des Betreuten oder zu Pflegenden übersteigen. [weiterlesen]

Immobilienveräußerung

Verkaufsabsichten; Berufliche Erwägungen, Änderungen der Familienstruktur

oder Erbfälle können hier Veränderungen im Wohnumfeld bedeuten. Im diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, eine Handreichung zu erhalten, um das Immobilienvermögen, ob ererbt oder selbst gekauft, in seinem Immobilienwert einschätzen zu können. [weiterlesen]

Geografische Lage und Städte

Kultur und Bildung Der Landkreis Neuwied erstreckt sich im Norden des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entlang der Ufer des Rheins. In seinem Norden grenzt das Kreisgebiet an den Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen, außerdem hat er gemeinsame Grenzlinien mit dem Landkreis Altenkirchen, dem Westerwaldkreis und den Kreisen Mayen-Koblenz und Ahrweiler. Der Landkreis setzt sich aus der Stadt Neuwied und acht Verbandsgemeinden zusammen. Die große kreisangehörige Stadt Neuwied hat 63.883 Einwohner. Die Verbandsgemeinde Asbach bringt es mit ihren 4 Ortsgemeinden auf 21.968 Bürger. Bad Hönningen hat ebenfalls 4 Ortsgemeinden, dort wohnen 11.700 Menschen. Die Verbandsgemeinde Dierdorf besteht aus einer Stadt und 5 Ortsgemeinden, wo insgesamt 10.747 Einwohner leben. Ebenfalls eine Stadt und 6 Ortsgemeinden gehören zur Verbandsgemeinde Linz am Rhein, dort sind 18.115 Bürger beheimatet. Die 16 Ortsgemeinden von Puderbach haben zusammen 14.613 Einwohner. In der Verbandsgemeinde Rengsdorf mit ihren 14 Ortsgemeinden leben 19.294 Menschen. Die Verbandsgemeinde Unkel mit einer Stadt und 3 Ortsgemeinden ist die Heimat von 13.067 Bürgern. In Waldbreitenbach schließlich gibt es 6 Ortsgemeinden mit insgesamt 9.067 Einwohnern.

Verkehr

Verkehrsanbindung Der Landkreis Neuwied ist über die Bundesautobahn A3 von Frankfurt nach Köln an den deutschen Fernstraßenverkehr angebunden. Außerdem verlaufen die Bundesstraßen B42, B256 und B413 durch das Kreisgebiet. Auf der Schiene kann man vom Kreis aus die Städte Köln, Vallendar und Koblenz erreichen. Vor allem von Köln aus bestehen Anschlussmöglichkeiten an das Fernnetz der Deutschen Bahn. Der öffentliche Nahverkehr wird auf der Schiene und mit Omnibuslinien abgewickelt. Der nächstgelegene Flughafen ist Köln/Bonn.

Bildungsstandort Landkreis Neuwied

Im Bildungsangebot des Landkreises Neuwied sind sämtliche allgemeinbildende Schultypen vorhanden. Den Schülern stehen neben zahlreichen Grundschulen zwei Hauptschulen, elf Realschulen, fünf Gymnasien und zwei integrierte Gesamtschulen zur Verfügung. Die nächstgelegene Hochschule für die weitere Ausbildung der Schulabgänger liegt im nahen Koblenz.

Die Wirtschaft im Landkreis Neuwied

Wirtschaft Die Wirtschaft des Standortes wird vorwiegend von mittelständischer Industrie geprägt. Vor allem die Branchen Eisenverarbeitung, Stahlbau, Maschinenbau, Papierherstellung und Verbandsstoff-Fabrikation sind hier vertreten. Im Jahr 2010 gab es im Landkreis Neuwied 53.029 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Rund 10.000 Betriebe aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen geben wirtschaftlich den Ton an. Nur wenige davon haben über 500 Mitarbeiter, die meisten Unternehmen beschäftigen 10 bis 200 Arbeitnehmer. Einen wichtigen Anteil an der Wirtschaft im Landkreis Neuwied haben auch die etwa 2.000 Handwerksunternehmen. Zusammen erwirtschafteten die Gewerbetreibenden des Kreises im Jahre 2010 einen steuerpflichtigen Umsatz von 10,8 Millionen Euro, der Löwenanteil lag mit 54,2 Prozent bei der Industrie. An zweiter Stelle lagen Handel, Gastgewerbe und Verkehr mit 27,1 Prozent. In der vielfältigen Unternehmenslandschaft des Kreise werden unter anderem Maschinen, Zahnbürsten, Prozessleitsysteme, Duschkabinen, Straßenfräsanlagen, Fruchtsäfte und Kabelverlegungssysteme produziert.

Für die Immobilienbewertung notwendige Unterlagen

Unterlagen Immobilienbewertung Es gibt Daten und Unterlagen, die grundsätzlich für eine Grundstückswertermittlung notwendig sind. Weiterhin gibt es Unterlagen, die nur für bebaute Grundstücke unerlässlich sind. Die Immobilienart ist eine weitere Komponente, die bestimmt, welche Daten herangezogen werden müssen. [weiterlesen]

Die Leistung meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung

Matthias Kirchner Die Immobilienbewertung, die durch mein Sachverständigenbüro angeboten wird, mündet in der Regel in ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Gelegentlich werden sogenannte Kurzgutachten oder Schnellbewertungen nachgefragt, die ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht anbiete. [weiterlesen]

Die Honorierung des Immobiliensachverständigen

Sachverständigenhonorar Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich auf einer pauschalen Basis. Dies hat sich für alle Beteiligten als transparente und faire Lösung seit vielen Jahren etabliert. Ich kalkuliere das Honorar in der Regel individuell, insbesondere auch deshalb, weil Immobilien gleichfalls individuelle Wertobjekte sind. [weiterlesen]

Bei Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung am Rheingraben, im Westerwald und im Landkreis Neuwied

kontaktieren Sie mich gern mit dem rechten Kontaktformular oder per Telefon 0 22 61/ 28 80 24. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos über die Möglichkeiten, die ich Ihnen als Immobiliengutachter für den Westerwaldkreis eröffnen kann.

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